Rechtsprechung
BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 Abs. 1 StPO
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung von Geschäftsräumen; Durchsuchungsanordnung (konkrete Formulierung; Vermeidung formelhafter Wendungen; sachliche Überholung mit der Beschwerdeentscheidung); Willkürverbot - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zu den Anforderungen an die Formulierung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine richterliche Durchsuchungsanordnung; Möglicher Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03
Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ). - BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03
Damit die Unverletzlichkeit der Wohnung und der ihr gleichzuachtenden Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; stRspr) durch eine vorbeugende richterliche Kontrolle gewahrt werden kann, hat der Ermittlungsrichter die Durchsuchungsvoraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen. - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03
Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03
Ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) läge erst vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden ließen (vgl. BVerfGE 59, 95 ).