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   BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03   

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https://dejure.org/2003,10761
BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03 (https://dejure.org/2003,10761)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03 (https://dejure.org/2003,10761)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 2 BvR 1799/03 (https://dejure.org/2003,10761)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 Abs. 1 StPO
    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung von Geschäftsräumen; Durchsuchungsanordnung (konkrete Formulierung; Vermeidung formelhafter Wendungen; sachliche Überholung mit der Beschwerdeentscheidung); Willkürverbot

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den Anforderungen an die Formulierung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine richterliche Durchsuchungsanordnung; Möglicher Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03
    Damit die Unverletzlichkeit der Wohnung und der ihr gleichzuachtenden Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; stRspr) durch eine vorbeugende richterliche Kontrolle gewahrt werden kann, hat der Ermittlungsrichter die Durchsuchungsvoraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen.
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) läge erst vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden ließen (vgl. BVerfGE 59, 95 ).
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